An das
Strafbezirksgericht IWien.
Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in
Wien III. Hintere ZollamtsstrasseNr. 3
durch:
Vollmacht ausgewiesen zu U I
109/25
Beschuldigter: Karl Schiffleitner,
verantwortlicher Redakteur der
„Reichspost“, Wien VIII.
Strozzigasse
Nr. 8
wegen § 24 Pr.G.
1 fach
2 Beilagen
In der „Reichspost“ Nr. 255 vom 18. September1927 war in dem Artikel
„Die Angriffe auf PräsidentenSchober“ eine mich
betreffende Unwahrheit mitge
teilt, nämlich, dass ich in einem nachher in der
Fackel veröffentlichten Vortrage einem meiner An
griffsobjekte das
Diktum an den Kopf warf: „Ich
fordere
Sie auf, sich zu erschiessen!“ Ferner dass
ich vor einiger Zeit einen
Hinweis auf die Begönnerung
Bekessys plakatieren wollte.
Beweis: Die Reichspost Nr. 255 vom 18. September1927
Beilage A/
Ich habe dem Beschuldigten als verantwort
lichen Redakteur der
„Reichspost“ durch meinen Rechts
anwalt Dr. Oskar Samek die Berichtigung B/ vom 19.
September 1927 eingeschickt. Der
Beschuldigte
hat
die Berichtigung nicht
veröffentlicht.
Beweis:
Abschrift des Berichtigungsschreibens
vom 19. September 1927, Beilage B/
Postaufgaberezepiss, welches ich
bei
der mündlichen Verhandlung
vorlegen
werde.
Ich stelle daher durch meinen
bereits aus
gewiesenen
Anwalt den
Antrag,
1.) gegen den Beschuldigten eine Haupt
verhandlung
anzuberaumen,
2.) ihn wegen
des § 24 Pr.G. zu bestrafen,
ihm den Auftrag zu erteilen, die Berichtigung in
der gesetzlichen Weise zu
veröffentlichen, und aus
zusprechen, dass die „Reichspost“ von dem nach
§ 24 Pr.G. zu bestimmenden Tage an nicht erscheinen
darf, wenn sie die Berichtigung nicht gebracht
hat,
3.) auszusprechen, dass für die
Geld
strafe und die
Kosten des Strafverfahrens zur
ungeteilten Hand mit dem Beschuldigten der Heraus
geber Dr. Friedrich Funder, Wien VIII. StrozzigasseNr. 8 und die
Eigentümerin Verlagsanstalt „Herold“Kom.-Ges. auf Aktien, Wien VIII. Strozzigasse Nr. 8,
haften.