Abschrift.
Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus
fordere ich die Aufnahme der
Berichtigung der in Ihrer Nummer vomSonntag den 18. September
1927 in dem Artikel „Karl Kraus
fordert
…!!“ mitgeteilten, meinen Mandanten betreffenden
Tatsachen
gemäss § 23 Pr.G.
Sie schreiben: „Und er
gebrauchte sie
(diese
Freiheit) gestern seinem Wesen nach, indem er an Litfass
säulen
Maueranschläge folgenden Inhaltes anbringen liess und an
geblich sogar
auch selbst aufklebte.“ Es ist unwahr, dass Herr
Karl Kraus Plakate selbst aufgeklebt hat. Wahr ist, dass das
Aufkleben sämtlicher Plakate
durch Angestellte des Plakatierungsin
stitutes „Wipag“ besorgt wurde.
Rekommandiert
m. Rückschein.