An das
Strafbezirksgericht IWien.
Privatankläger: Karl Kraus, Schriftsteller in
Wien III. Hintere ZollamtsstrasseNr. 3
durch:
Vollmacht ausgewiesen zu U I
109/25
Beschuldigter: Dr. Ernst Holzmann, verantwort
licher Redakteur der
„Wiener NeuestenNachrichten“ Wien VIII. JosefsgasseNr. 4/6
wegen § 24 Pr.G.
1 fach
2 Beilagen
Privatanklage.
Die „Wiener Neuesten Nachrichten“ vom18. September 1927
teilten auf Seite 7 im ersten
Absatz der Notiz „Karl Kraus fordert …!“
eine mich
betreffende Unwahrheit
mit, dass ich angeblich
ein von
mir verfasstes Plakat selbst aufklebte.
Beweis: Die „Wiener Neuesten Nachrichten“ vom18. September 1927
Beilage A/
Ich habe dem Beschuldigten als verant
wortlichen Redakteur
der „Wiener Neuesten Nachrichten“
durch meinen Rechtsanwalt Dr. Oskar Samek die Berichtigung B/ vom 19. September 1927 eingeschickt.
Der Beschuldigte hat die Berichtigung nicht ver
öffentlicht.
Beweis: Abschrift des Berichtigungsschreibens
vom 19. September 1927 Beilage
B/
Postaufgaberezepiss,
welches ich bei
der mündlichen
Verhandlung vorlegen
werde.
Ich stelle daher durch meinen
bereits
ausgewiesenen Anwalt den
Antrag,
1.) gegen den Beschuldigten eine Haupt
verhandlung
anzuberaumen,
2.) ihn wegen des § 24 Pr.G. zu be
strafen, ihm den Auftrag zu erteilen, die Berichtigung in der gesetzlichen Weise zu veröffentlichen
und auszusprechen, dass die „Wiener Neuesten Nachrichten“ von
dem nach § 24 Pr.G. zu bestimmenden
Tage an, nicht erscheinen dürfen,
wenn sie die
Berichtigung nicht gebracht haben,
3.) auszusprechen, dass für die
Geld
strafe und die
Kosten des Strafverfahrens zur un
geteilten Hand mit dem Beschuldigten die Heraus
geberin und
Eigentümerin „Wiener Neueste Nachrichten
Verlags A.G.“
Wien VIII. Josefsgasse 4/6, hafte.