Geschäftszahl U I 404/27/2
Oeffentliche
Hauptverhandlung
Strafbezirksgericht I in Wien am 28.
September 1927
Beginn 1 Uhr.
Gegenwärtig:
Richter: L.G.R. Dr. Kramer Schriftführer: Dr. Russy
sein Vertreter Dr. Oskar Samek
a.z.U I 109/25
Angeklagter
Dr. Ernst
Holzmann
Die Anklage wird vorgetragen. Der Angeklagte gibt über seine
persönlichen Verhältnisse und
die
Anklage an:
Dr. Ernst Holzmann , 29.VII.81
in Muglitz, Tschech., geb., nach Wien zust.,
r.kath.,
verantwortlicher
Schriftleiter der „Wiener NeuestenNachrichten“, Wien XVIII. Ladenburggasse 5,
Eltern:
Anton und Franziska, Gattin:
Barbara, wegen Pressdelikten
wiederholt vorbestraft.
Verlesen wird aus Nr. 675 der „Wiener NeuestenNachrichten“ vom 18.
September 1927 der unter Über
schrift „Karl Kraus…!!“ auf Seite 7 erschienene
Aufsatz, das Berichtigungsschreiben vom 19. September1927 und das
Impressum der genannten Zeitung, Seite 26.
–
Besch. gibt an:
Ich war in der in Betracht
kommenden Zeit
verantwortlicher
Schriftleiter der obgenannten Zeitung,
habe das Berichtigungsschreiben vom 19. September 1927
erhalten. Seit Erhalt des Berichtigungsschreibens 20. Sept.
1927, sind mehr als zwei Nummern
der „Wiener NeuestenNachrichten“ erschienen,
ohne dass die Berichtigung ver
öffentlicht worden wäre. Die Berichtigung habe ich des
halb nicht gebracht, da sie den
pressgesetzlichen Bestim
mungen insoferne nicht
entspricht, als in der Stelle
des
oberwähnten Aufsatzes in Bezug auf den P.A.
bloss heisst … „und angeblich sogar auch selbst
aufklebte.“ Durch das
Wort „angeblich“ kommt klar
zum
Ausdruck, dass es sich hier um keine Tatsache,
sondern bloss um die Ansicht
irgend jemandes handle,
aber nur
Tatsachen berichtigungsfähig seien.
Der P.A.V.
bezeichnet die Einwendungen als
unstichhältig. Keine
weiteren Beweisergebnisse.
Schluss des Beweisverfahrens.
P.A. Vertreter beantragt Bestrafung des Beschuldigten
und
Verpflichtung desselben zur Veröffentlichung der
Berichtigung.
Besch. beantragt Freispruch.
Der Richter verkündet das
Urteil
samt Gründen.
Besch. behält sich
Bedenkzeit vor.
P.A. Vertreter gibt keine Erklärung ab.
Ende 1.25 Uhr
Dauer 25 Minuten
Verh. Geb. S 1.–
Urt. Geb. S 5.–