Sehr geehrter Herr Doktor!
Wie Sie wissen werden, wurde der
am 1.1.1928 fällige Zinsenbetrag
für das Darlehen, welches Herr Dr. Ludwig Münz
seinerzeit für die
„Truppe“ aufgenommen hat, Ihrer freundlichen
Intervention entsprechend,
an ihn
abgeschickt.
Ich wäre Ihnen nun sehr
verbunden, wenn Sie in Ihrem freundschaftlichen
Interesse für Herrn Dr. Münz bereit wären, auch die weitere Regelung der
materiellen Verhältnisse zwischen
Herrn Dr. Münz und mir zu übernehmen.
Ich reise am 24. ds.Mts. nach Hollywood, wo ich Mitte März eintreffen
dürfte. Vorausgesetzt, dass es
mir gelingt, dort zu bleiben, d.h. mich
in die dortigen
Arbeitsverhältnisse einzuleben, so würde meine dortige
Gage, obwohl ihre Höhe leider
keineswegs den sie steigernden Gerüchten
entspricht, mir doch erlauben,
mit der Zeit, d.h. ungefähr vom 1. Juli ds.
Jhs., in Teilzahlungen sämtliche
Verpflichtungen zu übernehmen, welche
Herr Dr. Münz im Interesse der Truppe eingegangen ist. Und zwar bestehen
diese Verpflichtungen 1) in der
Anleihe bei seinen holländischen Verwandten
in der Höhe von Fl. 2800.–– 2)
aus einer Bürgschaft für einen Betrag von
M 3000.–– Herrn Karl Kraus
gegenüber.
Ich schlage Ihnen vor nach den
Informationen des Herrn Dr. Münz eine
Erklärung zu verfassen, die
juristisch bindenden Charakter hat, und die
ich gerne unterschreiben will,
wenn sie Bedingungen aufstellt, welche
einzuhalten ich in der Lage bin.
Indem ich Ihnen für Ihre Hilfe
in dieser Angelegenheit bestens danke
verbleibe ich
mit vorzüglicher Hochachtung
Berthold Viertel