Sehr geehrter Herr Kollege!
In Sachen Kraus ./. Völkischer Beobachter teile ich ergebenst
mit, dass das Urteil
rechtskräftig geworden ist, weil die Gegenpartei keine Berufung eingelegt hat.
Ich habe Berichtigung der Urteilsausfertigung bezüglich des
Vornamens des Herrn Kraus
beantragt und werde nach Empfang der
berichtigten Ausfertigung die
Veröffentlichung durch die Gegenpartei in der im Urteil vorgesehenen
Form betreiben. Eine Be
richtigung der Citate dürfte überflüssig sein, weil ja nur der
Tenor veröffentlicht wird.
Die Kosten habe ich dem Gegner bekanntgegeben und nach
Fristablauf
Kostenfestsetzung angedroht.
Die Nummer des Völkischen Beobachters vom 9.6. habe ich
vom Gericht zurückverlangt; ich hatte sie in der Sitzung über
geben. Ich bin ganz
entschieden dagegen, wegen dieses Artikels,
der formale Beleidigungen nicht enthält, neuerdings Klage zu
stellen. Ebenso sind in dem
gegnerischen Schriftsatz im Prozess
keine formalen Beleidigungen enthalten, die mit Aussicht auf
Erfolg eine neue Klage
ermöglichen würden. Ich habe im Haupt-
Verhandlungstermin zwar beide
Urkunden verwertet, um die Hartnäckigkeit
der gegnerischen Behauptungen
darzutun; ich würde es aber für ganz
verfehlt halten, nach dem glatten
Erfolg der durchgeführten Klage
nun eine neue Klage zu stellen,
die aller Voraussicht nach wegen
Wahrnehmung berechtigter Interessen abgewiesen würde; wir würden
dadurch nur den erreichten Erfolg
wieder aufs Spiel setzen. Anders
wäre es, wenn die beiden Urkunden formale Beleidigungen enthalten
würden; das ist aber nicht der
Fall. Uebrigens ist der Verantwortliche
für die Nummer vom 9.6.28 nicht Herr Weiss. Es müssten also 2 ver
schiedene Klagen gestellt werden.
Ich empfehle daher sich mit dem
Erreichten zu begnügen; der Völkische
Beobachter wird in Zukunft vor
sichtiger sein, wenn er gegen Herrn Kraus
schreibt und das ist ja
der Zweck
der erreicht werden sollte. Ich werde Ihnen den Artikelvom
9.6. nach Empfang einsenden. Ich wäre Ihnen ausserordentlich
verbunden, wenn Sie mir die
Zeitungsberichte die Ihnen vorliegen
mit Ausnahme der Münchener
Zeitungen, die ich natürlich gesammelt
habe, auf einige Tage zur
Durchsicht einsenden würden.
Herrn Kraus
bitte ich meine verbindlichsten Grüsse zu
übermitteln.
Hochachtungsvoll
ergebener Kollege
[Unterschrift]
Rechtsanwalt.