Sehr geehrter Herr Kollege!
In Sachen Kraus gegen Wilhelm Weiss
sind die gesetzlichen Gebühren
vom Beklagten nach
Bekanntgabe bezahlt worden. Die
Einrückung der
Urteilsformel im
Völkischen Beobachter habe ich
durch Einschreibebrief an diese Zeitung auf
Kosten des Beklagten verlangt.
Mit vorzügl. koll.
Hochachtung
Rechtsanwalt
ACDH-CH OEAW
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