Frankfurter Zeitung


Sehr geehrter Herr Kollege!


In Sachen Kraus gegen Wilhelm Weiss
sind die gesetzlichen Gebühren vom Beklagten nach
Bekanntgabe bezahlt worden. Die Einrückung der
Urteilsformel im Völkischen Beobachter habe ich
durch Einschreibebrief an diese Zeitung auf
Kosten des Beklagten verlangt.


Mit vorzügl. koll. Hochachtung
Rechtsanwalt


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