Sehr geehrter Herr Kollege!
In der Angelegenheit Kraus ./. Weiss wird mir neuerdings von der
Rechnungsführung des Strafgerichts eine Gerichtskostenrechnung in
Höhe
von RM 17.– (das sind RM
15.– Gebühr gemäss §§ 60, 61 1 des deutschenGerichtskostengesetzes und RM 2.– Vollmachtstempel) präsentiert.
Dieser Betrag war an sich
nach dem gerichtlichen Entscheid von dem
Privatbeklagten Weiss zu erheben. Da es dem betreibenden
Finanzamt nicht
möglich war,
den Betrag von Weiss hereinzuholen, hält sich
der Staat
nach den geltenden
Bestimmungen an den Antragsteller als Zweitschuldner.
Ich bitte, den Herrn
Mandanten zur Einsendung des genannten Betrages an
mich veranlassen zu wollen,
damit ich für Weiterleitung an die Gerichts
kasse Sorge tragen kann und
nicht für einen etwaigen Versuch zwangs-
weiser Beitreibung weitere
Unkosten erwachsen können.
Hochachtungsvoll
ergebener Kollege
[Unterschrift]
Rechtsanwalt.