Sehr geehrter Herr Kollege!


In der Angelegenheit Kraus ./. Weiss wird mir neuerdings von der
Rechnungsführung des Strafgerichts eine Gerichtskostenrechnung in Höhe
von RM 17.– (das sind RM 15.– Gebühr gemäss §§ 60, 61 1 des deutschenGerichtskostengesetzes und RM 2.– Vollmachtstempel) präsentiert.


Dieser Betrag war an sich nach dem gerichtlichen Entscheid von dem
Privatbeklagten Weiss zu erheben. Da es dem betreibenden Finanzamt nicht
möglich war, den Betrag von Weiss hereinzuholen, hält sich der Staat
nach den geltenden Bestimmungen an den Antragsteller als Zweitschuldner.
Ich bitte, den Herrn Mandanten zur Einsendung des genannten Betrages an
mich veranlassen zu wollen, damit ich für Weiterleitung an die Gerichts
kasse Sorge tragen kann und nicht für einen etwaigen Versuch zwangs-
weiser Beitreibung weitere Unkosten erwachsen können.


Hochachtungsvoll
ergebener Kollege
[Unterschrift]
Rechtsanwalt.


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