Ich gebe zur Ladung Zahl 178
in der Straf
sache
Karl Kraus
gegen Johann
Schober bekannt, dass der von mir
vertretene Herr Karl Kraus zu
der Sühneverhandlung am 28. März
1928 nicht erscheinen
konnte, weil er seit längerer Zeit in
Berlin ist und erst anfangs April wieder zurückkommt. Ich glaube
aber, dass Herr Kraus auch
nach seiner Rückkehr zur Sühnever
handlung nicht erscheinen
wird und bitte daher von einer weite
ren Ladung abzusehen.
Rek.
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