Ich gebe zur Ladung Zahl 178 in der Straf
sache Karl Kraus gegen Johann Schober bekannt, dass der von mir
vertretene Herr Karl Kraus zu der Sühneverhandlung am 28. März
1928 nicht erscheinen konnte, weil er seit längerer Zeit in
Berlin ist und erst anfangs April wieder zurückkommt. Ich glaube
aber, dass Herr Kraus auch nach seiner Rückkehr zur Sühnever
handlung nicht erscheinen wird und bitte daher von einer weite
ren Ladung abzusehen.


Rek.


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