Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich besitze Ihr geschätztes Schreiben vom 19.
d.M.
Weder mein Klient noch ich nehmen in obiger
Rechtssache
von Ihrem Herrn Mandanten
Kostenersatz in Anspruch.
Es entzieht sich unserer
Einsichtnahme, ob und wel
che Widmung Herr Karl Kraus aus
welchem Anlass immer vor
nimmt.
In vorzüglicher kollegialer
Wertschätzung
Bachrach