Z. 675 Akt 52


Hugo Rosenberg, II. Pazmanitengasse 15/16


Der Beschuldigte hat unbefugt ein Druckwerk am
5./VIII.1928 vor dem Eingang in die Sängerhalle
in der Rustenschacherallee vertrieben
und dadurch eine
Übertretung nach § 9/1 Pr.Ges.
begangen.


Gemäß § 13 Pr.Ges.
wird gegen den Beschuldigten eine Geld
strafe von 5 S verhängt.


Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an dren Stelle Arrest
strafe in der Dauer von 12 Stunden.


Zugleich werden die beschlagnahmten Druck
werke für verfallen erklärt.


Die oben angeführte Tat erwiesen durch Mel
dung eines Sicherheitswachebeamten unter Dienstge
lobnis und Geständnis des Angezeigten.


Wien, am 11.VIII.1928. Dr. Steidt


1