Z. 675 Akt 52
Hugo Rosenberg, II.
Pazmanitengasse 15/16
Der Beschuldigte hat unbefugt
ein Druckwerk am
5./VIII.1928
vor dem Eingang in die Sängerhalle
in der Rustenschacherallee vertrieben
und dadurch eine
Übertretung nach § 9/1 Pr.Ges.
begangen.
Gemäß § 13 Pr.Ges.
wird
gegen den Beschuldigten eine Geld
strafe von 5 S
verhängt.
Im Falle der
Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an dren Stelle Arrest
strafe in der
Dauer von 12 Stunden.
Zugleich werden die
beschlagnahmten Druck
werke für verfallen erklärt.
Die oben angeführte Tat
erwiesen durch Mel
dung eines Sicherheitswachebeamten unter Dienstge
lobnis und
Geständnis des Angezeigten.
Wien, am 11.VIII.1928. Dr. Steidt