Z. 628. SSal. 118
Robert Schützenhofer, II.
Singrinergasse 28 I/6a
Der Beschuldigte hat unbefugt am 14.VIII.28 3/4 8h
abends am Schwarzenbergplatz kolportiert
(Verkauf einer Broschüre auf der Straße)
und dadurch eine
Übertretung nach 9/1 P.G.
begangen.
Gemäß § 13 P.G.
wird gegen den Beschuldigten eine Geld
Strafe von 5 S
verhängt.
Im Falle der
Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an deren Stelle Arrest
strafe in der Dauer von 12
Stunden.
Die oben angeführte Tat
erwiesen
durch Meldung
eines Kriminalbeamten
und Geständnis des Angeklagten.
Wien, am 19.VII.1928. Dr. [Unterschrift]
P.B. 628 Szl. 118