Sonderausgabe der Fackel, Nr. 1 (= Schoberlied)


Z. 628. SSal. 118


Robert Schützenhofer, II. Singrinergasse 28 I/6a
Der Beschuldigte hat unbefugt am 14.VIII.28 3/4 8h
abends am Schwarzenbergplatz kolportiert
(Verkauf einer Broschüre auf der Straße)
und dadurch eine
Übertretung nach 9/1 P.G.
begangen.


Gemäß § 13 P.G.
wird gegen den Beschuldigten eine Geld
Strafe von 5 S verhängt.


Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an deren Stelle Arrest
strafe in der Dauer von 12 Stunden.


Die oben angeführte Tat erwiesen
durch Meldung eines Kriminalbeamten
und Geständnis des Angeklagten.


Wien, am 19.VII.1928. Dr. [Unterschrift]


P.B. 628 Szl. 118


Robert Schützenhofer
II. Singrinergasse 28I/6a