Abschrift.


Rechtsanwälte
Justizrat Dr. Süssheim und Dr. Rosenfelder
Nürnberg, Adlerstr 35 / Fernsprecher 27081


Nürnberg, 28. Juli 1928.


Geehrter Herr Kollege!


In der Prozesssache Kraus gegen Schardt hat der geg
nerische Vertreter einen Schriftsatz abgegeben, von dem ich
Abschrift zur gefl. Kenntnisnahme und Aeusserung übersende.


Die rechtlichen Einwendungen schliessen m.E. die Ver
antwortlichkeit des Beklagten Schardt als Täter nicht aus.
Seine literarischen Exkusionen machen die Beleidigungen nicht
straflos. Zur literarischen und rechtlichen Beurteilung bedarf
es keiner Sachverständigen. Eine vergleichsweise Erledigung
dürfte unter diesen Umständen entfallen; gleichwohl ersuchen
wir hierüber um Aeusserung.


Hochachtungsvoll
erg. Kollege
gez. Dr. Süssheim
Justizrat.