Abschrift.
Rechtsanwälte
Justizrat Dr. Süssheim und Dr.
Rosenfelder
Nürnberg, Adlerstr 35 /
Fernsprecher 27081
Nürnberg, 28. Juli 1928.
Geehrter Herr Kollege!
In der Prozesssache Kraus gegen Schardt hat der geg
nerische Vertreter einen Schriftsatz abgegeben, von dem ich
Abschrift zur gefl. Kenntnisnahme
und Aeusserung übersende.
Die rechtlichen Einwendungen
schliessen m.E. die Ver
antwortlichkeit des
Beklagten Schardt als Täter nicht aus.
Seine literarischen
Exkusionen machen die Beleidigungen nicht
straflos. Zur literarischen
und rechtlichen Beurteilung bedarf
es keiner Sachverständigen.
Eine vergleichsweise Erledigung
dürfte unter diesen
Umständen entfallen; gleichwohl ersuchen
wir hierüber um Aeusserung.
Hochachtungsvoll
erg. Kollege
gez. Dr. Süssheim
Justizrat.