Im Vollmachtsnamen des Herrn
KarlKraus fordere ich die Aufnahme der Berichtigung der in
Ihrer Nr. 245 des 62. Jahrganges vom 3. September 1928
in der
Notiz „Skandalszenen bei einer
Kraus-Vorlesung“ mitgeteilten,
meinen Mandanten
betreffenden Tatsache gemäss § 23 Pr.G.
Sie veröffentlichen: „(Skandalszenen bei
einer Kraus-Vorlesung.) Aus
Berlin, 3. d. wird uns
tele
graphiert:
Karl Kraus las gestern im Neuen Theater am Zoo.
Während der Vorlesung
versuchten Anhänger von Alfred Kerr,
ein Pamphlet gegen Kraus
vorzulesen. Es kam zu Beschimpf
ungen zwischen den beiden
Parteien ,
jedoch
waren die Anhänger von Karl Kraus in überwältigender Mehr
heit und drängten die Schreier
hinaus. Schliesslich erschien
noch Polizei im Saale, jedoch konnte der Vortrag
ohne weitere Ruhestörung
fortgesetzt werden.“ Die in dieser
Notiz enthaltenen Behauptungen sind, soweit sie sich auf KarlKraus beziehen, unwahr.
Wahr ist, dass Karl
Kraus weder am 2. d.
noch
überhaupt jemals eine Vorlesung im Neuen Theater am
Zoo
gehalten hat.
Rekommandiert mit Rückschein.