Im Vollmachtsnamen des Herrn
Karl
Kraus
fordere ich
die Aufnahme der Berichtigung der in Ihrer Nr. 255 des62. Jahrganges vom 13. September 1928 in der Notiz: „Skandalszenenbei einer
Kraus-Vorlesung“ mitgeteilten, meinen Mandanten
betreffen
den
Tatsache gemäss § 23 Pr.G.
Es ist unrichtig, dass Ihnen der
Rechtsan
walt Dr. Samek im Vollmachtsnamen von Karl Kraus eine
Zuschrift ge
sendet
hat. Richtig ist, dass er die Aufnahme einer Berichtigung
gemäss § 23 des Pressgesetzes gefordert hat.
Rekommandiert
mit Rückschein.