Im Vollmachtsnamen des Herrn
Karl Kraus
fordere ich die Aufnahme der
Berichtigung der in Ihrer Nummer263 des 62. Jahrganges
vom 21. September 1928 in der Notiz
„Skandalszenen bei einer Kraus-Vorlesung“
mitgeteilten, meinen
Mandanten betreffenden Tatsache gemäss § 23 Pr.G.
Sie veröffentlichen: „Die Anhänger
von
Karl Kraus haben
immer wieder darüber Klage geführt, dass er
von einem Teile der Wiener
Presse totgeschwiegen werde. Der
Vorwurf kann unser Blatt nicht
treffen; im Gegenteil wurde zum
Beispiel die letzte dramatische Dichtung von Karl Kraus in
die
sem Blatte
achtungsvoll besprochen.“ Diese Behauptung ist un
wahr. Wahr ist, dass von der
letzten dramatischen Dichtung von
Karl Kraus,
‚Die Unüberwindlichen‘. Nachkriegsdrama in
vierAkten, im Neuen Wiener Tagblatt bis heute nicht die
Rede war.
Rekommandiert mit Rückschein.