Sehr verehrter Herr Kraus!
Heute langte das Urteil in der Angelegenheit
gegen das Neue Wiener
Tagblatt ein. Ich sende Ihnen eine Abschrift
desselben. Die
Berufungsfrist endet am 6. Oktober 1928. Wenn Sie
zum Urteil irgend etwas bemerken wollen, so müsste ich
davon bis
längstens 4.
Oktober 1928 Kenntnis erhalten.
Die Berichtigung, die
heute erschienen ist,
dürften Sie
wohl gelesen haben. Ich glaube, dass sich die Be
hauptung, dass das vorletzte Werk besprochen wurde, berichtigen
lässt.
Ich zeichne mit dem
Ausdrucke der Ver
ehrung
Dr. Samek