Sehr verehrter Herr Kraus!


Heute langte das Urteil in der Angelegenheit
gegen das Neue Wiener Tagblatt ein. Ich sende Ihnen eine Abschrift
desselben. Die Berufungsfrist endet am 6. Oktober 1928. Wenn Sie
zum Urteil irgend etwas bemerken wollen, so müsste ich davon bis
längstens 4. Oktober 1928 Kenntnis erhalten.


Die Berichtigung, die heute erschienen ist,
dürften Sie wohl gelesen haben. Ich glaube, dass sich die Be
hauptung, dass das vorletzte Werk besprochen wurde, berichtigen
lässt.


Ich zeichne mit dem Ausdrucke der Ver
ehrung
Dr. Samek


1 Beilage