Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus
ersuche ich Sie, ohne mich auf
das Pressgesetz zu berufen, die von
Ihnen am 4. September 1928 veröffentlichte Wiener Meldung „KarlKraus versus Alfred Kerr“, die offenbar dem ‚Neuen Wiener Tagblatt ‘ vom 3. September
1928 entnommen ist, in geeigneter Weise
dahin zu berichtigen, dass Karl Kraus weder am
2. September 1928
noch je zuvor
also überhaupt keine Vorlesung im Neuen Theateram Zoo gehalten hat.
Ich möchte bei dieser
Gelegenheit an Sie
auch das
Ersuchen richten, bei allen Meldungen, die Sie in Wiener
Blättern finden und die sich auf
die Person des Herrn Karl Kraus
beziehen, vorsichtig zu sein und
sie ohne vorherige Information
nicht zu übernehmen, da wie sich bereits in einem früheren und
auch im jetzigen Falle
herausgestellt hat, solche Nachrichten vom
Grund aus erlogen sind.
Ich füge schliesslich noch
die Bitte bei, mir
sobald als
möglich ein Belegexemplar der erschienenen Richtigstel
lung zuzusenden.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Rekommandiert