Sehr geehrte Herren!
Blättermeldungen, wonach Sie
„eine
Neubearbeitung
von Offenbachs Operette ‚Pariser Leben‘ von Peter
Scher“ in
Ihren
Bühnenvertrieb übernommen haben, veranlassen Herrn KarlKraus, mich zu ersuchen,
Ihnen die Abschrift eines Schreibens
zukommen zu lassen, das ich auf
seinen Wunsch an Herrn Direktor
und Rechtsanwalt Dr. Kaufmann in München gerichtet habe. Er
fühlt
sich hiezu umsomehr
bewogen, als Sie sich in der ihm bekannten
Zuschrift an das Theater am Schiffbauerdamm gelegentlich der
Erwägung, seine Bearbeitung der
Offenbach’schen „Briganten“ auf
zuführen, ausdrücklich zu den Prinzipien, von denen diese Bearbei
tung geleitet ist, und die jedem
Versuch einer modischen Ver
schandelung widerstreben, bekannt
haben. Herr Karl
Kraus hat in
München durch den Vortrag des Originalwerkes in der von ihm
revidierten Treumann’schen Uebersetzung protestiert und gegen
die Verjazzung auf dem Plakat
vermerken lassen, dass der Vortrag
„Zu Ehren Offenbachs“ erfolge. Was mit dem Text
unternommen wurde,
davon können
Sie sich als Verleger der Treumann’schen
Uebersetzung
am besten durch
Augenschein selbst überzeugen. Ich möchte Sie ins
besondere auf den Tatbestand der
Nichtnennung des Namens Treumann
aufmerksam machen, die bei einem
Versuche, diese angebliche Neu
bearbeitung an einer
österreichischen Bühne zur Aufführung zu
bringen, strafrechtlich
verfolgbar wäre. Herr Karl Kraus nimmt an,
dass Ihnen der Sachverhalt nicht gegenwärtig war und dass Sie
nicht nur als Wahrer der Rechte
der Nachkommen Halevys, sondern
auch aus dem kulturellen
Beweggrunde des Respektes vor Offenbach
den Unfug, der jetzt an seinen
Meisterwerken unternommen wird,
nicht fördern, sondern im Gegenteil zu verhindern wissen werden.
Ich zeichne
hochachtungsvoll
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Beilage
Rekommandiert.