Im Vollmachtsnamen des Herrn
Karl
Kraus
fordere ich
die Aufnahme der Berichtigung der in Ihrer Nr. 70 vom11. März 1929 in dem Artikel „Literatur vor dem Handelsgericht“ mit
geteilten meinen Mandanten
betreffenden Tatsachen gemäss § 23 Pr.G.
Sie schreiben: „So hat
es wenigstens KarlKraus gesagt,
der in dem ‚Rechenschaftsbericht‘, mit dem wir uns
auseinandergesetzt haben, jene
‚Kürzungen‘ in dem
Aufsatz des HerrnLeschnitzer auch als
‚Vergewaltigung eines Mitarbeiters‘ bezeichnet
hat, ‚an dessen Manuskript die Tat
hinterrücks begangen wurde‘; das
wäre – höchst schauderbar –
‚eine Lumperei gegen den
Einsender, dem
ein
geistiges Recht verkürzt wird‘. Wohlgemerkt und gegen jeden Ver
such einer
Verdrehung gesichert: es geht gar nicht darum, was ge
strichen wurde, ‚Vergewaltigung‘ und
‚Lumperei‘ soll es sein,
dass
in einem Manuskript
des Herrn Leschnitzer überhaupt gestrichen wor
den ist.“
Die in diesem Satz enthaltenen Behauptungen sind unwahr.
Es ist unwahr, dass Karl Kraus zum
Ausdruck gebracht hat, es gehe
nicht darum, was gestrichen
wurde. Es ist unwahr, dass Karl Kraus
gesagt hat, es sei
Vergewaltigung und Lumperei, dass in einem
Manuskript des Herrn Leschnitzer überhaupt gestrichen wurde. Wahr
ist, dass Karl Kraus in dem
„Rechenschaftsbericht“ (S. 40) von der
Vergewaltigung eines Mitarbeiters gesprochen hat, „an dessen
Manuskript hinterrücks die Tat
begangen wurde und zwar ausschliess
lich aus dem Grund, weil mein
Name im Spiele war“. Es ist unwahr,
dass Karl Kraus gesagt
hat, es wäre eine Lumperei gegen den Ein
sender, dem ein geistiges
Recht verkürzt wird. Wahr ist, dass er
(S. 42, 43) gesagt hat: „Der Bekannte, dem ich meine
Entdeckung mit
teilte, schwor, dass es sich erweisen werde, ich hätte mit meinem
Verdacht der Arbeiter-Zeitung unrecht getan, weil eine solche
Lumperei in solchen
publizistischen Kreisen denn doch nicht mög
lich sei, eine Lumperei gegen
den Einsender, dem ein geistiges Recht
verkürzt wird, eine Lumperei
gegen mich, den er die geistige Ehre
zuerkennen wollte“.
Wahr ist, dass er lediglich und ausdrücklich
eine hinterrücks erfolgte
Streichung und zwar die einer auf ihn be
züglichen Stelle besprochen hat.
Sie schreiben: „Wir
wollen deshalb feststellen, dass
Karl Kraus, wenn
es sich nicht um Beiträge für die Arbeiter-Zeitung,
sondern um Beiträge für die ‚Fackel‘ handelt, über das Recht, sie zu
kürzen und abzuändern, ganz
anders denkt“. Diese Behauptung ist
unwahr. Wahr ist, dass er, wenn
es sich um Beiträge für die Fackel
handelt, keineswegs anders
denkt.
Sie schreiben: „Wir können das Datum
nicht zitieren,
aber wir irren
uns gewiss nicht, dass sich Kraus gar nicht selten
gerühmt hat, den seinem Blatte eingesendeten Manuskripten
‚Lichter
aufgesetzt zu
haben‘, was sicherlich viel einschneidendere Aenderun-
gen gewesen sind als
die, die wir dem Leschnitzer-Manuskript
widerfahren liessen; wir lesen
just in der letzten ‚Fackel‘ die
Bemerkung: ‚Ganz wie der korrigierende Plan es vermöchte, den ich
selbst so oft
an fremde Manuskripte gewandt habe‘, und auch die,
‚der schöpferische Anteil des Striches
kann grösser sein als der
des Restes‘“. Die hier ausgesprochene und mit dem Zitat ver
knüpfte Behauptung ist
unwahr. Es ist unwahr, dass Karl Kraus sich
gar nicht selten gerühmt hat, den
seinem Blatt eingesendeten Manu
skripten „Lichter aufgesetzt zu
haben“. Es ist unwahr, dass er diese
Worte gebraucht hat. Wahr ist,
dass die in den anderen zitierten
Sätzen einbekannte Aenderungen fremden Manuskripten niemals hinter
rücks, sondern stets mit Wissen
und Zustimmung der Autoren erfolgt
ist und dass diese Aenderungen oder Streichungen nicht Stellen
betroffen haben, deren Tendenz
der Fackel nicht genehm war, viel
mehr stilistische und
künstlerische Aenderungen an Versen waren,
sogar, wie es dort ausdrücklich
heisst, an berühmten Werken der
Lyrik, „mit dem Nachweis, wie der
Organismus eines Verses, der in
seiner Umgebung erstirbt, zu retten gewesen wäre“.
Sie schreiben: „Aber
welche Lächerlichkeit, da von
einer ‚Vergewaltigung‘ des
Autors zu reden, und wie sinnlos dieser
Anwurf von einem, der es sich
als ein wahrhaftiges Verdienst (und
es kann eines gewesen sein!)
anrechnet, die Manuskripte, die ihm
zugegangen sind, nach
Herzenslust verändert und korrigiert zu
haben!“ Es ist unwahr,
dass Karl Kraus es
sich als Verdienst an
rechnet, die Manuskripte, die ihm zugegangen sind, nach
Herzenslust
verändert und
korrigiert zu haben. Wahr ist, dass eine Veränderung
und Korrektur nur dann erfolgt
ist, wenn der Autor damit einver
standen und nicht, wenn es ihm
gerade um die zu streichende Stelle
zu tun war, in welchem Falle die
Ablehnung des Manuskriptes erfolgt
wäre.
Rekommandiert
mit Rückschein.