G.Z. 14 Bl 711/29.
An das
Landesgericht für Strafsachen IWien.
Privatankläger: Karl Kraus
durch:
Beschuldigter: Dr. Otto Leichter
durch:
Dr. Oswald Richter,
Rechtsanwalt
Wien I., Operngasse Nr. 1
Bitte
um Vertagung.
Die Berufungsverhandlung in
dieser
Rechtssache wurde
auf den 24. Juni 1929, nachmittag 1 Uhr
anberaumt. Nachmittag um 2
Uhr hat mein Anwalt bei einer
Streitverhandlung wegen
Ehescheidung und Unterhalt in St. Pölten
beruflich zu tun, bei
welcher eine Substitution wegen des Um
fanges des
Beweismaterials und des weiten Fortschrittes der Be
weisaufnahmen
unmöglich ist. Eine Vertagung dieser letzten
Verhandlung kann auch nicht
erwirkt werden, weil die Verhandlung
bereits einmal wegen
Erkrankung der Klägerin vertagt wurde und
das Kreisgericht in der Ladung zur Kenntnis gab, dass eine
etwaige Unfähigkeit der Klägerin, bei der Verhandlung zu
erscheinen, einen Grund zur
neuerlichen Vertagung nicht bilden
könnte, also offenbar wegen
Urlaubs des Richters die Verhandlung
unbedingt durchführen will.
Aber auch in meiner Sache
ist eine
Substitution schwer
möglich, weil nicht jeder Anwalt in dieser
schwierigen
Pressangelegenheit vertreten kann.
Ich bitte daher,
insbesondere da in
dieser
Sache keine Zeugen zu laden sind, die Verhandlung vom
24. Juni 1929 entweder auf
die frühen Vormittagsstunden
zu verlegen oder zu vertagen.