G.Z. 14 Bl 711/29.


An das
Landesgericht für Strafsachen IWien.


Privatankläger: Karl Kraus
durch:


Beschuldigter: Dr. Otto Leichter
durch:
Dr. Oswald Richter,
Rechtsanwalt
Wien I., Operngasse Nr. 1


wegen §§ 23/24 Pr.G. 1 fach


Bitte um Vertagung.


Die Berufungsverhandlung in dieser
Rechtssache wurde auf den 24. Juni 1929, nachmittag 1 Uhr
anberaumt. Nachmittag um 2 Uhr hat mein Anwalt bei einer
Streitverhandlung wegen Ehescheidung und Unterhalt in St. Pölten
beruflich zu tun, bei welcher eine Substitution wegen des Um
fanges des Beweismaterials und des weiten Fortschrittes der Be
weisaufnahmen unmöglich ist. Eine Vertagung dieser letzten
Verhandlung kann auch nicht erwirkt werden, weil die Verhandlung
bereits einmal wegen Erkrankung der Klägerin vertagt wurde und
das Kreisgericht in der Ladung zur Kenntnis gab, dass eine
etwaige Unfähigkeit der Klägerin, bei der Verhandlung zu
erscheinen, einen Grund zur neuerlichen Vertagung nicht bilden
könnte, also offenbar wegen Urlaubs des Richters die Verhandlung
unbedingt durchführen will.


Aber auch in meiner Sache ist eine
Substitution schwer möglich, weil nicht jeder Anwalt in dieser
schwierigen Pressangelegenheit vertreten kann.


Ich bitte daher, insbesondere da in
dieser Sache keine Zeugen zu laden sind, die Verhandlung vom
24. Juni 1929 entweder auf die frühen Vormittagsstunden
zu verlegen oder zu vertagen.


Karl Kraus.


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