Vossische ZeitungKarl Kraus berichtigt. Zum letztenmal Kraus contra HesseVossische Zeitung, 3.4.1929


Sehr geehrter Herr Kollege!


Den berichtigten Artikel der Vossischen Zeitung konnte
ich leider der Anzeige nicht anschliessen, da ich ihn an Sie
übersandt hatte. Ich habe aber die Anzeige zur Absendung ge
bracht und bitte, die Zeitung der Staatsanwaltschaft I nach
zureichen. Alle Anzeigen in Pressesachen müssen an die Staatsanwaltschaft I, Berlin, gerichtet werden. Es gibt dabei zwar
ein Sonderdezernat, doch verfügt der Chef der Behörde über
die Verteilung der Sachen.


Ich darf Sie bei dieser Gelegenheit bitten, mich ruhig
auch in Zukunft mit Anfragen zu „bemühen“. Ich bin Ihnen je
derzeit mit größtem Vergnügen gefällig.


Mit koll. Hochachtung
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.


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