Sehr geehrter Herr Kollege!
Den berichtigten Artikel der Vossischen Zeitung konnte
ich leider der Anzeige nicht anschliessen, da ich ihn an Sie
übersandt hatte. Ich habe
aber die Anzeige zur Absendung ge
bracht und bitte, die Zeitung der Staatsanwaltschaft I nach
zureichen. Alle Anzeigen in
Pressesachen müssen an die Staatsanwaltschaft I,
Berlin, gerichtet werden. Es gibt dabei zwar
ein Sonderdezernat, doch
verfügt der Chef der Behörde über
die Verteilung der Sachen.
Ich darf Sie bei dieser
Gelegenheit bitten, mich ruhig
auch in Zukunft mit Anfragen zu „bemühen“. Ich bin
Ihnen je
derzeit
mit größtem Vergnügen gefällig.
Mit koll. Hochachtung
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.