Vossische Zeitung


Sehr verehrter Herr Kraus!


Angeschlossen übersende ich Ihnen das Blatt
mit der Veröffentlichung der Berichtigung. Die Berichtigung ist bis
auf die von uns vorgeschriebenen Sperrdrucke richtig abgedruckt. Da
schon die österreichischen Gerichte den Sperrdruck nicht zur Er
höhung des Verständnisses sondern nur dann zulassen, wenn auch der
zu berichtigende Artikel im Sperrdruck erschien, so ist nach meinem
Dafürhalten nichts weiter zu unternehmen.


Mit dem Ausdruck der Verehrung


1 Beilage
Flugpost.


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