Im Vollmachtsnamen des Herrn
Karl
Kraus
verlange ich
die Aufnahme der folgenden Berichtigung der in dem
Artikel „Der Prozess um das ‚Traumstück‘ von Karl
Kraus“ vom
19.
April enthaltenen, ihn betreffenden unwahren Behauptungen im
Sinne des § 11 des Pressgesetzes.
Sie schreiben: „Zur
Charakterisierung dieses Stückes
geben
wir folgende Stelle aus dem Stücke wieder. (Monolog eines tuber
kulösen Kindes.)“ Es
ist unwahr, dass Sie eine Stelle wiedergeben.
Wahr ist, dass Sie mehrere Teile
so wiedergeben, als ob diese die
Stelle bildeten. Es ist unwahr, dass der Monolog des tuberkulösen
Kindes mit den Versen beginnt:
Der Kaiser hat meinem Vater befohlen,
früher zu sterben, als er
hat müssen.
Das hat der
Mutter das Herz zerrissen …
Die Schwester war als Hilfskraft im Feld
und schickte manchmal auch
Geld.
Wahr ist, dass der Monolog
mit den Versen beginnt:
Der Kaiser hat meinem Vater befohlen,
früher zu sterben, als
er hat müssen.
Das hat
der Mutter das Herz zerrissen.
Drum hat auch sie
früher, als sie hat müssen,
ins Gras gebissen.
Sie wusste nicht, wo
Brot zu holen.
Der Bruder
brachte ein Andenken mit,
er sagte, es war aus Ekrasit,
das hat den andern
Bruder zerrissen,
weil er
hat damit spielen müssen.
Die Schwester war als Hilfskraft im Feld
und schickte manchmal
auch Geld.
Sie schreiben: „Es reihen sich Verse an, die so
obszön sind,
dass es
unmöglich ist, sie im ‚Fränkischen Kurier‘
wiederzugeben.“
Die
Behauptung, dass sich solche Verse anreihen, ist unwahr.
Wahr ist, dass sich an den
letzten der von Ihnen zitierten
Verse die folgenden
anreihen:
Sie haben es, sagt er, bunt
getrieben,
doch war
es eine grosse Zeit.
Da
bin ich im Wachstum zurückgeblieben.
Und habe kein
Winterkleid.
Auch
fehlt es an Kohlen,
den
Feind, sagt der Katechet, soll der Teufel holen,
denn er, sagt er, hat es
auf dem Gewissen.
Doch
wenn wir auch sitzen bei einer Kerzen,
so haben wir doch alle
den Kaiser im Herzen.
Bald komm ich fort aus
diesen Finsternissen.