Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus ver
lange ich die Aufnahme der
Berichtigung der in der Nummer vom 29.April 1929 mitgeteilten
meinen Mandanten
betreffenden Tatsache ge
mäss § 23 Pr.G.
Sie veröffentlichen in der
Rubrik unterstrichen „Theater
von
heute und
morgen.“ die folgende Mitteilung: „Konzerte von heute.
Konzerthaus: Kl.S. Jessie King (Gesang) 7.30.“
Die in dieser Ankündigung
enthaltene Mitteilung,
dass am
29. April 1929 im Wiener Konzerthaus lediglich der
Lieder
abend Jessie King im kleinen Saal stattfand, ist unwahr.
Wahr ist,
dass an diesem Tage im
grossen Saale des Wiener Konzerthauses auch
eine Vorlesung von Karl Kraus
stattgefunden hat.