Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier Akten


Am 30. Juli 1929 habe ich das folgendeSchreiben an Sie gerichtet, das mir bis heute nicht beantwortet
wurde. Ich ersuche Sie um umgehende Beantwortung des Schreibens
und Einsendung des geänderten Vertrages und zeichne


hochachtungsvoll


Rekommandiert mit Rückschein.


Wien, am 30. Juli 1929.


An die
Städtischen Bühnen
Frankfurt a.M.Hochstrasse Nr. 46.


Ich bestätige Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom26. Juli 1929. Die Rücksendung des unterfertigten Gegenexemplars
Ihres Vertrages stösst auf folgende Schwierigkeiten. Der Verlagder Fackel gehört der Vereinigung der Bühnenverleger nicht an, da
er lediglich die Werke des Herrn Karl Kraus vertreibt, im technischen
Sinn also einem Selbstverlag gleichkommt, da Herr Kraus auch
alleiniger Inhaber des Verlags der Fackel ist. Infolgedessen muss
die Bestimmung des § 8 entfallen, bis auf den ersten Satz des
zweiten Absatzes, der folgendermassen zu modifizieren wäre: „Die
vertragsschliessenden Parteien unterwerfen sich den Bestimmungen
zwischen den Mitgliedern des Bühnenvereines, dem Verbande deutscherBühnenschriftsteller und Bühnenkomponisten E.V. und der Vereinigungder Bühnenverleger vereinbarten ‚Allgemeinen Bestimmungen für
den Geschäftsverkehr‘, deren Inhalt einen wesentlichen Bestandteil
dieses Vertrages bilden soll.“


Ferner müsste als § 9 die im vom Verlag der Fackel ein
gesendeten Vertrag vom 17. Mai 1929 enthaltene Bestimmung aufge-
nommen werden, dass die Kürzungen des Buches für die Bühnenfassung
nach Genehmigung durch den Autor erfolgt.


Ich ersuche Sie also, falls Ihnen der am 17. Mai 1929eingesendete Vertrag in seinen Nebenbestimmungen zu dürftig er
scheint, einen auch Ihrem Formular verfertigten Vertrag unter
Berücksichtigung der erwähnten zwei Punkte einzusenden.


Hochachtungsvoll


Rekommandiert


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