Da Sie in gleicher Weise wie
vor der Ueber
sendung der Vertragsausfertigung sämtliche Zuschriften und
Urgenzen des Verlages „Die Fackel“ ihm den Termin der
Vertrags
mässig abgemachten Aufführung mitzuteilen, erstaunlicherweise
unbeantwortet gelassen
haben, da Sie ferner auf die Mahnung,
den Fakturenbetrag von Rmk.
72.–, für die von Ihnen bestellten
20 Exemplare des Werkes zu bezahlen, nicht reagieren,
so habe
ich den Auftrag,
Ihnen mitzuteilen, dass ich die Klage auf
Bezahlung des
Fakturenbetrages einzubringen beauftragt bin,
wenn diese nicht binnen 8
Tagen erfolgt. Ferner verlangt mein
Mandant den Ersatz sämtlicher Portoauslaben von S. 3.48. die
ihm überflüssigerweise durch
Ihr Verhalten entstanden sind,
und mit umso grösserer Berechtigung, als alle diese Aufwendun
gen, (deren Arbeitsleistung
leider nicht berechnet werden kann),
ein Vertragsverhältnis
betreffen, das, wie Sie wissen, nicht
durch die Initiative meines
Mandanten, sondern durch Ihre
Bewerbung zustande gekommen
ist.
Ferner fordere ich Sie auf,
mir umgehend
mitzuteilen, für
welchen Zeitpunkt Sie die Aufführung im Sinne
des Vertrages angesetzt
haben. Ich bemerke dazu, dass diese
Erkundigung nicht nur einem
wichtigen Interesse meines Mandanten
entspricht, sondern
auch einer Rücksicht gegen Sie selbst, da
mein Mandant wegen Abhaltung von Vorlesungen in Frankfurt
und benachbarten Städten,
die im Zusammenhang mit der Aufführung
geplant sind, in
Unterhandlungen steht, die Veranstalter sich
darauf berufen, dass sie
gleichfalls von Ihnen den Termin nicht
erfahren können, und für
eine Verhinderung dieser Vorlesungen
Sie Schadenersatz leisten
müssen.
Schliesslich fordere ich Sie
auf, die
durch meine bisher
notwendig gewordenen Interventionen ent
standenen Kosten von 100
Mark gleichfalls binnen 8 Tagen zu
bezahlen.
Hochachtungsvoll
Rekommandiert.