Zu Ihrem Schreiben vom 10. ds.Mts. habe
ich Ihnen folgendes
mitzuteilen:
Es ist unrichtig, dass der von
mir einge
brachten Klage eine Mahnung nicht vorausgegangen ist.
Sie
wurden am 6. August und am 10. September vom Verlag
„DieFackel“ selbst
und am 5. Februar 1930 durch meine Kanzlei so
gar rekommandiert gemahnt. Ihren
in Abschrift beigelegten
Brief vom 2. Jänner 1930 hat meine Mandantin nicht erhalten und
es erscheint merkwürdig, dass Sie
auf mein Schreiben vom 5. Feber1930 es nicht der Mühe
wert gefunden h
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en, auf dieses Ihr
Schreiben vom 2. Jänner 1930 zu verweisen, da in
diesem
meinem
Schreiben sowohl die Zahlung
des Fakturenbetrages von RMk. 72.– als
auch die Antwort auf die Frage
nach dem Zeitpunkt der Auf
führung der „Unüberwindlichen“ gefordert wurden. Das Ganze macht
auf mich den Eindruck, als ob Sie
es jetzt für das Zweckmässig
ste hielten den Spiess umzudrehen
und sich dahin auszureden, dass
der Verlag „Die Fackel“ Ihre Briefe
unbeantwortet lies, während
doch
in Wirklichkeit von Ihnen niemals eine Antwort auf diverse
Anfragen zu bekommen war. Auch
haben Sie nicht den gesamten
Fakturenbetrag sondern etwas weniger geschickt, respektive ist
der meiner Mandantin zugekommene Betrag durch die Auslage der
telegrafischen
Umschreibungs
Empfangs
gebühr und durch den schlechten Um-
rechnungskurs bei der Post um
zirka Mk. 1.– zu wenig gewesen.
Ferner fehlen die in der Klage eingeforderten
Zinsen. Auch kann
ich Ihre
Ansicht nicht teilen, dass der vorliegende Prozess, bei
dem es sich nicht um
autorrechtliche Vertragserfüllungen, son
dern um die Bezahlung
aus der Lieferung von
gelieferter
Büchern handelt,
dem Schiedsgericht unterliegt. Ich werde daher die eingebrachte
Klage nicht zurückziehen, sondern das Klagebegehren um den
be
zahlten Betrag
einschränken und den Kostenersatz verlangen.
Bei dieser Gelegenheit habe
ich auftrags
gemäss neuerlich von Ihnen die Bekanntgabe des Aufführungstermines
der „Unüberwindlichen“ zu erfragen und hoffe nunmehr
ehebaldigst
eine Antwort
zu bekommen.
Ich zeichne
hochachtungsvoll
Rekommandiert.