Sehr geehrter Herr Intendant!
Im Mai 1929 wurde zwischen
dem Verlagder Fackel, Wien,
III., Hintere Zollamtsstrasse 3 als den
legitimierten Vertreter des
Herrn Karl Kraus und
den
Städtischen Bühnen Frankfurt am Main ein
Aufführungsvertrag
bezüglich des Werkes des Herrn Karl Kraus „Die Un überwindlichen“ abgeschlossen. Der Aufführungs
termin wurde von Seiten der
Städtischen Bühnen Frankfurt amMain, immer wieder
hinausgeschoben und zuletzt kam durch meine
Schreiben vom 30.I., 3.II. und 3.III.1931 und Ihre Schreibenvom 9.II., 25.II. und 12.III.1931 eine Abänderung des Auffüh
rungstermines dahin
zustande, dass die Aufführung in der Zeit
vom 1.X. bis 31.XII.1931,
jedoch nicht in der Zeit zwischen
8. und 21.XII. stattfinden
werde. Gleichzeitig verpflichteten
Sie sich, die auf 2.000 RM
erhöhte Vertragsstrafe zu bezahlen,
wenn die Aufführung nicht
fristgemäss stattfindet und ferner
auch, wenn der definitive
Aufführungstermin nicht mindestens
zwei Monate vorher
mitgeteilt wird.
Da Sie nun bis zum 30. Oktober
1931 den Aufführungs
termin der Erstaufführung, die spätestens am 31.XII.1931
stattfinden hätte sollen, nicht
mitgeteilt haben, ist die
Vertragsstrafe von 2.000 RM für die Nichteinhaltung der
Verpflichtung, den definitiven
Aufführungstermin spätestens
zwei
Monate vorher mitzuteilen, verfallen.
In rechtsfreundlicher
Vertretung der Fackel
resp.
des Herrn Kraus fordere
ich Sie daher auf, die
verfallene Vertragsstrafe von 2.000 RM binnen acht Tagen
an meine Adresse gelangen zu
lassen und die Kosten meiner
Kanzlei in der Höhe von 25 RM zu
bezahlen.
Hochachtungsvoll
rekomm.