Die Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier Akten


Sehr geehrter Herr Intendant!


Im Mai 1929 wurde zwischen dem Verlagder Fackel, Wien, III., Hintere Zollamtsstrasse 3 als den
legitimierten Vertreter des Herrn Karl Kraus und den
Städtischen Bühnen Frankfurt am Main ein Aufführungsvertrag
bezüglich des Werkes des Herrn Karl KrausDie Un überwindlichen“ abgeschlossen. Der Aufführungs
termin wurde von Seiten der Städtischen Bühnen Frankfurt amMain, immer wieder hinausgeschoben und zuletzt kam durch meine
Schreiben vom 30.I., 3.II. und 3.III.1931 und Ihre Schreibenvom 9.II., 25.II. und 12.III.1931 eine Abänderung des Auffüh
rungstermines dahin zustande, dass die Aufführung in der Zeit
vom 1.X. bis 31.XII.1931, jedoch nicht in der Zeit zwischen
8. und 21.XII. stattfinden werde. Gleichzeitig verpflichteten
Sie sich, die auf 2.000 RM erhöhte Vertragsstrafe zu bezahlen,
wenn die Aufführung nicht fristgemäss stattfindet und ferner
auch, wenn der definitive Aufführungstermin nicht mindestens
zwei Monate vorher mitgeteilt wird.


Da Sie nun bis zum 30. Oktober 1931 den Aufführungs
termin der Erstaufführung, die spätestens am 31.XII.1931
stattfinden hätte sollen, nicht mitgeteilt haben, ist die
Vertragsstrafe von 2.000 RM für die Nichteinhaltung der
Verpflichtung, den definitiven Aufführungstermin spätestens
zwei Monate vorher mitzuteilen, verfallen.


In rechtsfreundlicher Vertretung der Fackel
resp. des Herrn Kraus fordere ich Sie daher auf, die
verfallene Vertragsstrafe von 2.000 RM binnen acht Tagen
an meine Adresse gelangen zu lassen und die Kosten meiner
Kanzlei in der Höhe von 25 RM zu bezahlen.


Hochachtungsvoll


rekomm.


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