Sehr geehrter Herr Intendant!
Den in Ihrem Auftrag von
Frau Hedwig LeviMichel an mich
gesendeten Brief vom 24. Dezember 1931 habe ich
Herrn Kraus, der inzwischen wieder für einige Tage nach Wien
gekommen ist, zur Kenntnis
gebracht und die Angelegenheit mit
ihm besprochen. Er ist, ohne
dadurch die Aufführung des Leipziger
Komödienhauses, die ja gewiss ehrliches Bestreben zeigte
und manches Gute bot,
herabsetzen zu wollen, nicht damit ein
verstanden, dass nunmehr
sämtliche kontraktbrüchigen Theater
ihrer
Aufführungsverpflichtung durch Heranziehung des LeipzigerKomödienhauses genügen möchten.
Was aber meinen Mandanten und mich vor allem
interessieren würde, ist
Ihre und Ihres Justitiärs Stellung
nahme zu der von uns
begehrten Konventionalstrafe, die ja ganz
unabhängig von der
Aufführungsverpflichtung zu behandeln ist.
Im Schreiben vom 14. Dezember kündigt Herr
Magistratsrat Dr. Heun die Antwort auf diese Frage für die
nächsten Tage an. Im Schreiben vom 23. Dezember dagegen erklärt
er sich vorerst der Stellungnahme zu enthalten. Nach meiner
Ansicht hätte aber vorerst
eine Stellungnahme zu der be-
rechtigten Forderung auf
Konventionalstrafe erfolgen müssen,
ehe überhaupt in weitere
Verhandlungen wegen der Aufführung
getreten wird.
Mit ausgezeichneter
Hochachtung
Herrn
Magistratsrat Dr. Heun
Frankfurt a/Main.
Rathaus. Zimmer 214.
Sehr geehrter Herr Magistratsrat!
Obiges, an die Schauspielintendanz derstädtischen Bühnen gerichtete Schreiben, das
auch Ihre beiden
Schreiben vom 14. und 23. Dezember 1931 erledigt, bringe ich
Ihnen zur Kenntnis, mit der
Bitte, um eheste juristische
Stellungnahme.
In vorzüglicher Hochachtung