Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich danke Ihnen für die Besorgung der
Zeitungs-Nummern und werde Ihnen den ausgelegten Betrag
ehestens, wahrscheinlich durch Herrn Kraus übermitteln.


Ich bitte Sie, gegen die Frankfurter städtische Bühnen die Klage einzubringen. Die Konventionalstrafe ist
ja auf jeden Fall verfallen, auch wenn, was ich aber nicht
glaube, das Schiedsgericht die Aufführung durch das LeipzigerKomödienhaus als dem Vertrag entsprechend auffassen sollte, da
weder die Ankündigung zwei Monate vorher erfolgt ist, noch
diese Aufführung termingerecht.


Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
und herzlichen Grüssen


Ihr ergebener


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