Sehr geehrter Herr Kollege!
Es wird Sie vielleicht
interessieren, dass
in dem
Prozess, den ich gegen die Frankfurter
städtischenBühnen in Wien anhängig gemacht habe,
diese auch in Wien die
Einwendung der örtlichen und
sachlichen Unzuständigkeit er
hoben hat, mit diesen
Einwendungen aber bereits in zwei In
stanzen unterlegen ist, so
dass die Zuständigkeit des WienerGerichtes
rechtskräftig als gegeben erachtet wurde. HerrKraus wünscht nun
Ihre im Brief vom 3. März 1932 gemachte An
regung aufzugreifen und
gegen Herrn Wenzel Goldbaum eine An
zeige an die Anwaltskammer zu erstatten. Ich möchte
jedoch
nicht, dass diese
Anzeige etwa dann zu keinem Ergebnis führte
und lieber von ihr absehen,
als der Gegenseite einen billigen
Triumph einer abgewiesenen
Anzeige zu bieten. Ich möchte Sie
nun bitten, mir Ihre genaue
Ansicht über den Erfolg der Anzeige
mitzuteilen und mir etwa den
Entwurf einer solchen Anzeige
– damit sie den Formvorschriften entspricht – einzusenden, die
ich dann selbst bei der Berliner Anwaltskammer einreichen
würde.
Ich zeichne mit vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
Ihr
ergebener