Sehr geehrter Herr Kollege!


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in dem Prozess, den ich gegen die Frankfurter städtischenBühnen in Wien anhängig gemacht habe, diese auch in Wien die
Einwendung der örtlichen und sachlichen Unzuständigkeit er
hoben hat, mit diesen Einwendungen aber bereits in zwei In
stanzen unterlegen ist, so dass die Zuständigkeit des WienerGerichtes rechtskräftig als gegeben erachtet wurde. HerrKraus wünscht nun Ihre im Brief vom 3. März 1932 gemachte An
regung aufzugreifen und gegen Herrn Wenzel Goldbaum eine An
zeige an die Anwaltskammer zu erstatten. Ich möchte jedoch
nicht, dass diese Anzeige etwa dann zu keinem Ergebnis führte
und lieber von ihr absehen, als der Gegenseite einen billigen
Triumph einer abgewiesenen Anzeige zu bieten. Ich möchte Sie
nun bitten, mir Ihre genaue Ansicht über den Erfolg der Anzeige
mitzuteilen und mir etwa den Entwurf einer solchen Anzeige
– damit sie den Formvorschriften entspricht – einzusenden, die
ich dann selbst bei der Berliner Anwaltskammer einreichen
würde.


Ich zeichne mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener


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