In Sachen „Die Fackel“ – Stadt Frankfurtam Main G.Nr. 33 ER 685/33 wurde in Erledigung des Beweisbeschlusses des Landesgerichtes Wien vom 29. April 1933 der
Termin zur Beweisaufnahme durch die Zeugen Kronacher, Verhöven
und Bringezu auf den
12. Juni 1933, vormittags 10 1/2
bestimmt.


Da ich meine Absicht, zu diesem Termin
persönlich zu erscheinen und bei der Fragestellung an die
Zeugen zu intervenieren, wegen der derzeitigen Grenzsperre, wie
sie in den Tageszeitungen mitgeteilt wurde, nicht ausführen
kann, bitte ich, den Termin auf unbestimmte Zeit zu verschie
ben. Es ist ohnedies fraglich, ob in der Sommersaison, wo die
Theater nicht spielen, im Theater beschäftigte Zeugen zum
Termin erscheinen werden, und ich wurde es für zweckmässig hal
ten, den Termin erst im September anzuberaumen.


Rekommandiert.


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