Abschrift.


zu 7 Cg 322/32


Geschäftnummer 33 E R 685/33


Ich erhalte heute die Ladung, am 12. Juni 10 1/2
Uhr im Zimmer 60 zur Vernehmung in Sachen des Verlages „DieFackel“ gegen die Frankfurter städtischen Bühnen zu erscheinen,
hierher nach Ragaz nachgeschickt.


Ich befinde mich im Ferienurlaub, zur Kur
behandlung meines Magenleidens und könnte nur zum Schaden der
begonnenen Genesung die Kur unterbrechen.


In Anbetracht dessen, dass meine Zeugnis
abgebung zu dem zugelassenen Beweis 2/" nur unerheblich sein kann
da ich die Leipziger Aufführung im Frankfurter Schauspielhause
nicht gesehen habe und mir die vertraglichen Vereinbarungen
nicht bekannt sind, bitte ich das Gericht, auf meine Zeugnis
ablegung zu verzichten.


Wünscht das Gericht jedoch mein Erscheinen
am 12. Juni, so erbitte ich umgehend Eilbenachrichtigung an
untenstehende Adresse.


Bei Festsetzung der Entschädigung muss ich
auch auf Ersatz der Reisekosten RagazFrankfurt und zurück II.
Klasse Schlafwagen bestehen, um nicht durch die Anstrengungen
der Reise meinen Gesundheitszustand zu verschlechtern;
weiterhin entstehen mir Unkosten in Bezug auf die Pensionsab
machungen von 12.– Fr. pro Tag etc.


Ich füge hinzu, dass ich ab 23. Juni wieder in Frankfurt bin
und könnte ab diesem Termin, bei evtl. Vertagung zur Ver
fügung stehen.


Hochachtungsvoll
Paul Verhoeven m.p.
z.Zt. Bad Ragaz (Schweiz)Pension „Zur lieben Frau“ Tamina-Ufer.