Abschrift.
zu 7 Cg 322/32
Geschäftnummer 33 E R 685/33
Ich erhalte heute die Ladung, am 12. Juni 10 1/2
Uhr im Zimmer 60 zur Vernehmung
in Sachen des Verlages „DieFackel“ gegen die Frankfurter städtischen Bühnen zu erscheinen,
hierher nach Ragaz
nachgeschickt.
Ich befinde mich im
Ferienurlaub, zur Kur
behandlung meines Magenleidens und könnte nur zum Schaden der
begonnenen Genesung die Kur
unterbrechen.
In Anbetracht dessen, dass
meine Zeugnis
abgebung zu dem zugelassenen Beweis 2/" nur unerheblich sein kann
da ich die Leipziger
Aufführung im Frankfurter
Schauspielhause
nicht gesehen habe und mir die vertraglichen Vereinbarungen
nicht bekannt sind, bitte
ich das Gericht, auf meine Zeugnis
ablegung zu
verzichten.
Wünscht das Gericht jedoch mein Erscheinen
am 12. Juni, so erbitte ich
umgehend Eilbenachrichtigung an
untenstehende Adresse.
Bei Festsetzung der
Entschädigung muss ich
auch auf
Ersatz der Reisekosten Ragaz – Frankfurt und zurück II.
Klasse Schlafwagen bestehen, um
nicht durch die Anstrengungen
der
Reise meinen Gesundheitszustand zu verschlechtern;
weiterhin entstehen mir Unkosten
in Bezug auf die Pensionsab
machungen von 12.– Fr. pro Tag
etc.
Ich füge hinzu, dass ich ab
23. Juni wieder in Frankfurt bin
und könnte ab diesem Termin,
bei evtl. Vertagung zur Ver
fügung stehen.
Hochachtungsvoll
Paul Verhoeven m.p.
z.Zt. Bad Ragaz (Schweiz)Pension „Zur lieben
Frau“ Tamina-Ufer.