In der Rechtshilfesache
Die Fackel ./. Stadt Frankfurt
ist der auf den 4. Juli 1933 vormittags 1/2 11 Uhr an
beraumte Termin wieder aufgehoben worden.
Sie
werden daher auf gerichtliche Anordnung hiermit wieder abbestellt. Zeuge ist
nicht zu ermitteln. Akten gelangen an das AmtsgerichtBerlin-Mitte zur weiteren Erledigung.


Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.
Pfau, Jr.


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