In Sachen
Verlages „Die Fackel“
gegen
Stadt Frankfurt
ist auf Ersuchen des Landgerichtszu Wien in Erledigung des
Beweisbeschlusses desselben vom 21. Sept. 1933 Termin
zur Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen Meister
auf
den 12. Oktober 1933, 10 Uhr
vor dem Amtsgericht in Wesermünde-Gestemünde
– Zimmer Nr. 7
bestimmt.


Wesermünde-Geestemünde, den 30. September 1933


Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Pieper, Justizangestellter


12. X. 1933
10 h


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