Im Vollmachtsnamen des Herrn
Karl Kraus ver
lange ich die Aufnahme der
Berichtigung der in der Nummer vom 29.April 1929
mitgeteilten meinen Mandanten betreffenden Tatsache ge
mäss § 23 Pr.G.
Sie veröffentlichen in der
Rubrik „Theater“ die
folgende Ankündigung:
„Wr. Konzerthaus.
Kleiner Saal:
Jessie King :
Liederabend. Halb 8
Uhr.“
Die in dieser Ankündigung
enthaltene Mitteilung, dass
am 29. April 1929 im Wiener Konzerthaus
lediglich der Liederabend
Jessie King im kleinen Saal stattfand, ist
unwahr. Wahr ist, dass an
diesem Tage im grossen Saal des Wiener
Konzerthauses auch eine Vor
lesung von Karl Kraus
stattgefunden hat.
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