Sie schreiben: „Wie Johannes Steiner (Alberttheater) nach dem 2. Akt
mitteilte, ist die Aufführung
von der zuständigen Behörde nur unter
der Bedingung gestattet
worden, dass der 3. Akt (Pariser
Leben be
titelt) wegbleibt.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist, dass
Johannes Steiner mitgeteilt hat, dass der 3. Akt ausgelassen wurde,
weil eine Person, die sich in einer Figur dieses Aktes zu erkennen
glaubte, eine einstweilige
Verfügung angedroht hat. Wahr ist, dass
die zuständige Behörde keinerlei
Bedingung gestellt hat.
Es ist unwahr, dass der Redner „dann noch den Aufsatz eines
tschechischen Sozialdemokraten vorlas, eine Art Verherrlichung der
sozialdemokratischen Ideale,
eine Sache, die mit dem Stück gar
nichts
zu tun
hatte“. Wahr ist, dass er den Aufsatz eines deutschen Sozial
demokraten aus der Tschechoslowakei zitiert hat. Wahr ist, dass die
ser Aufsatz nicht die sozialdemokratischen Ideale verherrlicht, son
dern den Kampf des Autors der „Unüberwindlichen“ bespricht und un
mittelbar an den Stoff
des Stückes anknüpft.
Es ist unwahr, dass das Stück seinen Hauptinhalt aus ein
seitigen
Zeitungsberichten schöpft. Wahr ist, dass es seinen Haupt
inhalt aus dem
persönlichen Erlebnis des Autors mit dem Wiener Polizeipräsidenten
schöpft.
Es ist unwahr, dass es sich in
dem Stück um die blutigen Vor
gänge Mitte Juli 1927
handelt, „bei
denen 80 Menschen erschossen wurden“.
Wahr ist, dass in dem Stück davon die Rede ist, dass die Wiener Polizei
neunzig Menschen erschossen hat.
Sie schreiben: „Die Wiener Polizei und ihr Präsident werden
in dem Stück jämmerlich mitgenommen, so dass man recht
wohl begreift,
dass mit
Rücksicht auf Oesterreich das Stück
überall verboten wurde“.
Diese Behauptung ist unwahr. Wahr
ist, dass das Stück mit Rücksicht auf
Oesterreich nirgendwo und niemals
verboten wurde.