Karl Kraus: „Die Unüberwindlichen“


Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich beziehe mich auf meine Zuschrift vom 18. ds.Mts., auf die ich noch ohne Antwort von Ihnen bin. Ich darf Sie
noch auf folgendes hinweisen. Das Recht auf Strafverfolgung ver
jährt bei uns binnen 3 Monaten seit dem Tage, an dem der Ver
letzte von der Handlung Kenntnis erhalten hat. Der beanstande
te Artikel der Hamburger Nachrichten ist am 8. Mai erschienen.
Wenn wir nun Zivilklage erheben wollen, haben wir juristische
Schwierigkeiten falls wir sie erst nach Ablauf der strafrecht
lichen Antragsfrist erheben. Vom 15. Juli bis 15. September sind
Gerichtsferien; diese wirken auf die Frist nicht hemmend. Falls
also gegen die Hamburger Nachrichten Zivilklage erhoben werden
soll, muss ich die Klagerhebung spätestens am 11. Juli beim Ge
richt einreichen, damit noch vor den Ferien Termin angesetzt
werden kann. Erst nach der Terminsansetzung kann ich die Klage
an die Gegenseite zustellen; erst mit der Zustellung an die
Gegenseite gilt die Klage als erhoben.


Mit kolleg. Hochachtung
Dr. Lion