Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich beziehe mich auf meine
Zuschrift vom 18. ds.Mts., auf die ich
noch ohne Antwort von Ihnen bin. Ich darf Sie
noch auf folgendes
hinweisen. Das Recht auf Strafverfolgung ver
jährt bei uns binnen 3
Monaten seit dem Tage, an dem der Ver
letzte von der Handlung
Kenntnis erhalten hat. Der beanstande
te Artikel der Hamburger
Nachrichten ist am 8. Mai erschienen.
Wenn wir nun Zivilklage erheben wollen, haben wir juristische
Schwierigkeiten falls wir
sie erst nach Ablauf der strafrecht
lichen Antragsfrist erheben.
Vom 15. Juli bis 15. September sind
Gerichtsferien; diese wirken
auf die Frist nicht hemmend. Falls
also gegen die Hamburger
Nachrichten Zivilklage erhoben werden
soll, muss ich die
Klagerhebung spätestens am 11. Juli beim Ge
richt einreichen, damit noch
vor den Ferien Termin angesetzt
werden kann. Erst nach der
Terminsansetzung kann ich die Klage
an die Gegenseite zustellen; erst mit der Zustellung an die
Gegenseite gilt die Klage
als erhoben.
Mit kolleg. Hochachtung
Dr. Lion