Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich bin nunmehr in der Lage
Ihr Schreibenvom 27. Juli 1929
zu beantworten. Herr Kraus ist mit der vorge
schlagenen
Austragung der Angelegenheit unter folgenden Bedingun
gen einverstanden. Die Hamburger
Nachrichten bezahlen eine Busse von
Mk. 200.– und sämtliche
aufgelaufenen Gerichts- und Anwaltskosten,
auch meine Kosten, die ich
mit Mk. 80.– pauschalisiere. Ferner haben
sie folgende Erklärung zu
veröffentlichen:
„Wir haben in unserer Nummer vom
8. Mai 1929 in einem Bericht
über die Dresdner Uraufführung
der ‚Unüberwindlichen‘ von
Karl Kraus den
folgenden Satz veröffentlicht:
‚… Es handelt sich
dabei um ein Werk des vielumstrittenen
Wiener Literaten Karl Kraus,
Herausgeber der Fackel, der erst
jüngst vor einem
Plagiatvorwurf Otto
Ernst Hesses nicht gerade
rühmlich bestand.‘
Wir erklären, dass niemals von
Herrn Otto Ernst
Hesse gegen
Herrn Karl Kraus,
Herausgeber der Fackel in Wien, der Vorwurf
eines Plagiats erhoben wurde,
sondern, dass vielmehr von KarlKraus die Behauptung
aufgestellt wurde, dass das Gedicht OttoErnst Hesses ‚Junge Tänzerin‘ durch das Gedicht ‚Glockentänzerin‘
von Paul Zech angelegt
worden ist. Der Vorwurf eines
Plagiats wurde auch gegen Herrn Hesse von Herrn Karl Kraus
nicht erhoben. Wir bedauern,
einen unrichtigen Sachverhalt
mitgeteilt zu haben.“
Ich erwarte Ihren
geschätzten Bericht über
die
Erledigung der Angelegenheit und zeichne mit vorzüglicher
kollegialer
hochachtungsvoll