Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich wiederhole, dass ich die Prozessaussichten gegen
Herrn Schabbel nach wie vor günstig beurteile. Ich verschlies
se mich andrerseits nicht der Ansicht des Gerichts, dass
uns an einer Veröffentlichung nach Rechtskraft, also viel
leicht erst im Sommer 1930, nicht mehr viel gelegen sein
kann und dass vielmehr in der Berichtigung nebst dem Ent
schuldigungsbrief des Dr. Albrecht nebst der gerichtlichen
Feststellung von der Unrichtigkeit seiner Behauptung, endlich
jetzt noch der Übernahme von RM 100.– unsrer Kosten, ein
billiger Ausgleich gegeben ist.


Um also mit Ihnen vollkommen klar zu sein, so werde
ich am 10. ds.Mts. mit der Gegenseite so abschliessen, dass
diese uns gegen Rücknahme der beiden Klagen die halben Gericht
kosten und RM 100.– bezahlt. Mit den RM 100.– würde ich
mich dann zum Ausgleich meiner Bemühungen bescheiden und die
halben Gerichtskosten dem Verlag Die Fackel zurückvergüten.
Eine noch günstigere Möglichkeit zur Regelung durch Vergleich
besteht nicht.


Mit kolleg. Hochachtung
Dr. Lion


3