Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich wiederhole, dass ich die
Prozessaussichten gegen
Herrn Schabbel
nach wie vor günstig beurteile. Ich verschlies
se mich andrerseits nicht
der Ansicht des Gerichts, dass
uns an einer
Veröffentlichung nach Rechtskraft, also viel
leicht erst im Sommer 1930,
nicht mehr viel gelegen sein
kann und dass vielmehr in der Berichtigung nebst dem Ent
schuldigungsbrief des Dr. Albrecht
nebst der gerichtlichen
Feststellung von der Unrichtigkeit seiner Behauptung, endlich
jetzt noch der Übernahme von
RM 100.– unsrer Kosten, ein
billiger Ausgleich gegeben ist.
Um also mit Ihnen vollkommen
klar zu sein, so werde
ich am
10. ds.Mts. mit der Gegenseite so abschliessen, dass
diese uns gegen Rücknahme
der beiden Klagen die halben Gericht
kosten und RM 100.– bezahlt.
Mit den RM 100.– würde ich
mich dann zum Ausgleich meiner Bemühungen bescheiden und die
halben Gerichtskosten dem
Verlag Die Fackel zurückvergüten.
Eine noch günstigere
Möglichkeit zur Regelung durch Vergleich
besteht nicht.
Mit kolleg. Hochachtung
Dr. Lion