Sehr geehrter Herr Kollege!
Infolge eines Uebersehens meiner
Kanzlei unterblieb bisher der
Antrag auf Kostenbestimmung bzw. die Kosteneinforderung in der
Angelegenheit Karl Kraus ca. Dr.
Desider Papp
G.Zl. 1 U 231/29.
Es handelt sich in diesem Falle
um die von Ihrem Mandanten,
Herrn
Karl Kraus
durch Sie eingebrachte anhängige Klage wegen § 24Abs. 2 Z. 1
P.G., weil die in der Nummer des
Neuen Wiener Journalsvom 27.
Juni 1929 urteilsmässig aufgetragene Berichtigung nach An
sicht des Privatanklägers
nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen
Weise erfolgt ist.
(Trennungsstrich, Unterbrechung durch ein
Inserat).
Ich gestatte mir bei Ihnen die
Anfrage, ob Ihr Herr Mandant
bereit ist, unter Abstandnahme
von der sonst anzusuchenden gericht
lichen Kostenbestimmung, die
Kosten im tarifmässigen Ausmass von
S 46.– an mich zu begleichen.
Mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Dr. Friedmann
1 Erlagschein