Rechtsanwalt Dr. Samek sendet im Namen Karl Kraus’ …Neues Wiener Journal, 27.6.1929


Sehr geehrter Herr Kollege!


Infolge eines Uebersehens meiner Kanzlei unterblieb bisher der
Antrag auf Kostenbestimmung bzw. die Kosteneinforderung in der
Angelegenheit Karl Kraus ca. Dr. Desider Papp G.Zl. 1 U 231/29.


Es handelt sich in diesem Falle um die von Ihrem Mandanten,
Herrn Karl Kraus durch Sie eingebrachte anhängige Klage wegen § 24Abs. 2 Z. 1 P.G., weil die in der Nummer des Neuen Wiener Journalsvom 27. Juni 1929 urteilsmässig aufgetragene Berichtigung nach An
sicht des Privatanklägers nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen
Weise erfolgt ist. (Trennungsstrich, Unterbrechung durch ein
Inserat).


Ich gestatte mir bei Ihnen die Anfrage, ob Ihr Herr Mandant
bereit ist, unter Abstandnahme von der sonst anzusuchenden gericht
lichen Kostenbestimmung, die Kosten im tarifmässigen Ausmass von
S 46.– an mich zu begleichen.


Mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Dr. Friedmann


1 Erlagschein


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