Sehr geehrter Herr Doktor.


In Angelegenheit des Herrn Karl Kraus
gegen Erich Schamschula gestatte ich mir mitzuteilen, dass
die Zustellung an den Beschuldigten auch durch Vermittlung
des Polizeikommissariates nicht möglich war, sodass dieser bis
heute nicht vernommen wurde. Da jedoch Schamschula den grössten
Teil der Woche in der Slovakei und hauptsächlich in Piestany
verbringt, habe ich den Antrag gestellt, ihn dort einzuvernehmen.


Die Akten sind am 8. l.M. an das Bezirksgericht Piestany abgegangen. Ich habe mir eine 14tägige Frist
vorgemerkt, nach deren Ablauf ich mir gestatten werde, Ihnen
zu berichten, ob die Einvernahme erfolgt ist und welches Er
gebnis sie hatte.


Mit vorzüglichster Hochachtung ergebener:
Dr. Turnovsky


3