Sehr geehrter Herr Doktor.
In Angelegenheit des Herrn Karl Kraus
gegen Erich Schamschula
gestatte ich mir mitzuteilen, dass
die Zustellung an den Beschuldigten auch durch Vermittlung
des Polizeikommissariates nicht möglich war, sodass dieser bis
heute nicht vernommen wurde. Da
jedoch Schamschula
den grössten
Teil der Woche in
der Slovakei und hauptsächlich in Piestany
verbringt, habe ich den Antrag gestellt, ihn dort einzuvernehmen.
Die Akten sind am 8. l.M. an
das Bezirksgericht Piestany
abgegangen. Ich habe mir eine 14tägige Frist
vorgemerkt, nach deren
Ablauf ich mir gestatten werde, Ihnen
zu berichten, ob die
Einvernahme erfolgt ist und welches Er
gebnis sie hatte.
Mit vorzüglichster
Hochachtung ergebener:
Dr. Turnovsky
ACDH-CH OEAW
Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage
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