Sehr geehrter Herr Doktor.
In Angelegenheit des Hn. Karl Kraus
gegen
Erich
Schamschula ist es endlich gelungen, den Beschuldigten zur
Einvernahme vorzuführen. Er gab an, keinerlei be
trügerische Absichten gehabt
zu haben, insbesondere die
aus den Karlsbader-Vorträgen resultierenden Beträge nicht wider
rechtlich inkassiert und für
sich behalten zu haben.
Die endgiltige Verrechnung
der Erträgnisse
aus der
Vortragsturnee hätte nach Beendigung aller Vorträge
erfolgen sollen. Nach
Vorlage des Briefes, in welchem er
die Forderung des Herrn Kraus
mit Kč 939.30 ausgewiesen hat,
anerkannte Schamschula dieser Forderung, erklärte jedoch
sie dermalen nicht
honorieren zu können, da er sich in
einer sehr ungünstigen
Materiellen Lage befinde. Als Er
klärung dafür, dass die
Forderung bisher nicht bezahlt wurde
und dass er auch wegen
Zuwartung an Herrn
Kraus bisher nicht
herangetreten ist, gab er an, die finanzielle Gebahrung
seiner Konzertdirektion sei von seinem Schwager geführt
worden und er selbst habe, da er seit beinahe 3 Jahren von
der Sache nichts mehr gehört
habe, vergessen, dass HerrnKraus noch irgendwelche Beträge gebührten. Er werde jedoch
die Forderung samt Zinsen
und Kosten in Raten längstens bis
Ende l.J. bezahlen, was ihm,
wie er hoffe, möglich sein
werde, weil er beabsichtige,
sich jetzt ein neues Geschäft
zu errichten und zwar eine Klavier-Reparatur-Werkstätte.
Eine Schädigungsabsicht
stellt er entschieden in Abrede.
Der Richter erklärte, er werde den Akt einige
Zeit bei sich behalten und
von mir eine Verständigung darüber
einholen, ob Schamschula
seinem Versprechen, die Forderung in
Raten abzustatten,
nachgekommen sei.
Da ich überzeugt bin, dass
Schamschula eher zum
Zahlen zu bringen sein wird, wenn man ihm die Abstattung der
Forderung in Raten
ermöglicht und dabei die strafrechtliche
Verfolgung als wirksames
Pressionsmittel in suspenso belässt,
habe ich mich damit
einverstanden erklärt, dass die Angelegen
heit für einige Zeit
zurückgelegt werde, mir jedoch vorbe
halten, jederzeit die
Fortsetzung des Strafverfahrens zu
beantragen. Ich tat dies
nicht zuletzt auch deshalb, weil ich
nicht überzeugt bin,
dass
ob
Gericht
nicht die Ansicht vertreten
werde, es handle sich um ein
zivilrechtliches Verhältnis.
Indem ich Sie, sehr geehrter Herr Doktor bitte, Herr Kraus
über den Stand der
Angelegenheit zu informieren und mir mit
zuteilen, ob er mit diesem
Vorgehen einverstanden ist, behal
te ich mir vor, Ihnen nach
Eingang der einzelnen Raten Bericht
zu erstatten und Ihre
Weisungen über deren Verwendung einzu
holen.
Mit vorzüglichster
Hochachtung ergebener:
Dr. Turnovsky.