Diese Zuschrift ist
mitzubringen! Geschäftszahl 4 U 114/30/27
In der Strafsache gegen Karl Kraus
wegen Ehrenbeleidigung hat
d. Vertr. d .P.A. Hr. Dr. Ludwig Pisk
um die Bestimmung der Kosten der
Verteidigung angesucht, die Sie laut des
Urteiles des unterzeichneten Gerichtes
vom 4.12.1930
GZ. Obige und des
Landes-Gerichtes Strafsachen I
als Berufungsgerichtes vom
21.3.1931 GZ. 15 a Bl 132/31
zu
ersetzen verpflichtet sind.
Sie können in das von der
antragstellenden Partei vorgelegte Kostenverzeichnis binnen 8 Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses im
Zimmer
Nr. 17, Halbstock
des unterzeichneten Gerichtes Einsicht
nehmen und sich
zu den
einzelnen Posten dieses Kostenverzeichnisses mündlich zu Protokoll
oder schriftlich äußern.
Strafbezirksgericht
I Wien,
II., Schiffamtsgasse 1
Abtlg. 4., am
28.5.1931.
[Unterschrift]
Kal. 10.6. 4 U 114/30