Diese Zuschrift ist mitzubringen! Geschäftszahl 4 U 114/30/27


In der Strafsache gegen Karl Kraus
wegen Ehrenbeleidigung hat
d. Vertr. d .P.A. Hr. Dr. Ludwig Pisk
um die Bestimmung der Kosten der Verteidigung angesucht, die Sie laut des
Urteiles des unterzeichneten Gerichtes vom 4.12.1930
GZ. Obige und des Landes-Gerichtes Strafsachen I
als Berufungsgerichtes vom 21.3.1931 GZ. 15 a Bl 132/31
zu ersetzen verpflichtet sind.


Sie können in das von der antragstellenden Partei vorgelegte Kostenverzeichnis binnen 8 Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses im Zimmer
Nr. 17, Halbstock des unterzeichneten Gerichtes Einsicht nehmen und sich
zu den einzelnen Posten dieses Kostenverzeichnisses mündlich zu Protokoll
oder schriftlich äußern.


Strafbezirksgericht I Wien,
II., Schiffamtsgasse 1
Abtlg. 4., am 28.5.1931.
[Unterschrift]


Kal. 10.6. 4 U 114/30


Herrn
Karl Kraus
Wien, 3.,Hin. Zollamtsstr. 3


1