Sehr geehrter Herr Kollege!
In Sachen Volksbühne ./. Fackel habe ich Ihnen
bereits über die Nachricht der Volksbühne
Bescheid
zukommen lassen.
Rechtsanwalt Joseph
schreibt
an mich
folgendermassen:
„In pp. teile ich Ihnen
ergebenst mit, dass zwischen
der
Volksbühne und Herrn Direktor Fischer, der Voll
macht von Herrn Karl Kraus hat, verabredet worden
ist, dass nach der Rückkehr des
Herrn Karl Kraus
aus Karlsbad eine Einigung erzielt wird, wonach sich
die Volksbühne verpflichtet, das Stück „Die Unüberwindlichen“ in den
Abendspielplan zu übernehmen un
ter der Voraussetzung, dass Herr
Karl Kraus auf die
RM 1500.– verzichtet.
Sollte eine Einigung nicht
zustande kommen, so wird
veranlasst, dass der angeforderte Betrag Ihnen über
wiesen wird.“
Ich darf dazu bemerken, dass ich
es für falsch
hielte, wenn Herr
Kraus auf die RM 1500.– verzich
ten und selbst die Kosten tragen
würde und bitte
um Anweisung, ob
ich die Zwangsvollstreckung vorneh
men soll.
Gleichzeitig übersendet mir mein
Sozius, Herr
Dr. Badrian, die anliegende Kostenrechnung, die
ich
geprüft habe. Sie ist
zutreffend. Ich selbst habe meine
Gebühren von der Volksbühne erhalten. Herr
Dr. Badrian
hätte die Gebühren ja auch dann
zu bekommen, wenn Herr
Kraus auf die RM 1500.– verzichten sollte. Ich bitte
da
her um
freundliche Anweisung, ob ich den Betrag Herrn Dr.Badrian auszahlen und
auslegen darf. Ich habe nämlich noch
immer RM 500.– in Händen, die mir
der Verlag „Die Fackel“
zwecks Zeugenladungen in Sachen
Kraus ./. Wolff übersandt
hat.
Unter Vorbehalt der Zustimmung des Herrn Kraus zur
Aus
zahlung an Dr. Badrian würde sich das Konto wie folgt gestal
ten:
Einlage RM 500.–
Auslagen:
Kostenrechung Dr. Badrian RM 248.54
Unkosten Kraus ./. Aufricht:
Gerichtskosten RM 58.–
Porti pp RM 5.60
Gerichtsvollziehernachnahmen RM
35.50
Gerichtskosten für
Offenbarungs
eidverfahren RM 4.50
Auslagen
für Terminsvertretung
in Sachen
Kraus ./. Wolff RM 20.–
Gerichtskosten in Sachen Kraus
./. Kiepenheuer RM 30.16 402.30
Guthaben des Verlages „Die Fackel“ RM 97.70
Ich bitte um Genehmigung dieser
Abrechnung, damit ich Ihnen
den
Betrag von RM 97,70 überweisen kann, und die erheblichen Aus
lagen in den verschiedenen Sachen
abgerechnet sind, und ich ein
klares Konto erhalte. Herrn Kraus würden dann die
von der Volks-
bühne noch zu zahlenden RM
1252,22 unge
schmälert
zukommen.
Hochachtungsvoll
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.