Sehr geehrter Herr Kollege!


In Sachen Kraus ./. Volksbühne hat die Volksbühne
bei mir 1250.– eingezahlt. Ich frage ergebenst an,
was mit diesem Betrage geschehen soll? Soll ich ihn
zur Verfügung des Herrn Kraus halten, oder dem Verlag überweisen?


Hochachtungsvoll
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.


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