Ich fordere Sie auf, die in dem
Artikel enthaltenen beleidigenden
Behauptungen:
1.) daß mein Mandant, Herr Karl Kraus
kapituliert hat
2.) daß er ein
rotes Revolverschmöckchen sei
3.)
daß er sich in den Großkampftagen gegen Schober an
die Rock
schösse der
marxistischen Verleumder hing
4.)
daß er in einen publizistischen Wettstreit mit dem Steinhofer„Goldfüllfederkönig“ geriet
3.) daß er sich aus der
Schlachtarena geschlichen hat
binnen 3 Tagen nach Erscheinen der Berichtigung zurückzuziehen, widri
genfalls ich die
Ehrenbeleidigungsklage vor dem Schwurgericht einbrin
gen werde. Der Verfasser des beleidigenden Artikels war sich der völli
gen Wahrheitswidrigkeit
sämtlicher Behauptungen bewußt und weiß auch
ganz genau, daß Herr Karl Kraus seit dem
Herbst 1927 bis heute vergebens
auf die Gelegenheit gewartet hat, von Herrn
Schober, gegen den er ohne
Unterbrechung und ohne Widerspruch schwerwiegende ehrenrührige Vorwürfe
erhob, gerichtlich zur
Verantwortung gezogen zu werden. Er wird sich,
wenn das Neue Wiener Journal insbesondere die wahrheitswidrigen und
ehrenrührigen Behauptungen, daß
er ein Revolverschmöckchen sei, sich
schon seinerzeit vor Herrn Schober aus der Schlachtarena geschlichen
und
nunmehr vor ihm
kapituliert habe, nicht voll und ganz zurückzieht, allem
Risiko zum Trotz, das ein
Verfahren vor dem Schwurgericht für den Aus
gang mit sich bringen mag, diese
endliche Gelegenheit der gerichtlichen
Überprüfung seiner gegen Herrn Schober erhobenen Vorwürfe nicht ent
gehen lassen.
Hochachtungsvoll