Genossen unter sich! Erst „Arbeitermörder“ – jetzt „Retter der Sozialdemokratie“


Da Sie durch den Nachsatz zu den am 30.
September 1929 veröffentlichten Berichtigungen deren Glaubwürdig
keit in Frage gestellt haben, fordere ich Sie in rechtsfreundlicher
Vertretung des Herrn Karl Kraus auf, die Behauptungen, KarlKraus habe kapituliert, ferner, er habe sich in den Grosskampftagen
gegen Schober an die Rockschösse der marxistischen Verleumder gehan
gen, endlich, er liege nun vor eben diesem Schober, den er zwei Jahre
hindurch als Arbeitermörder und Bluthund geschildert habe, auf den
Knien und preise ihn als Retter des Vaterlandes, zu widerrufen,
widrigenfalls ich gegen Sie die Zivilklage auf Widerruf gemäss
§ 1330 a.b.G.B. einbringen müsste.


Der Widerruf hätte zu lauten:


„Wir widerrufen unsere am 8. und 11. September 1929 in den Ar
tikeln ‚Genossen unter sich‘ veröffentlichten Mitteilungen,
dass Karl Kraus kapituliert hat, dass er sich in den Gross
kampftagen gegen Schober an die Rockschösse der marxistischen
Verleumder hing und dass er, der zwei Jahre hindurch Schober
als Arbeitermörder und Bluthund geschildert hat, nun vor eben
diesem Schober auf den Knien liege und ihn als Retter des
Vaterlandes preise.“


Rekommandiert mit Rückschein.