Da Sie durch den Nachsatz zu den
am 30.
September 1929
veröffentlichten Berichtigungen deren Glaubwürdig
keit in Frage gestellt haben,
fordere ich Sie in rechtsfreundlicher
Vertretung des Herrn Karl Kraus auf, die Behauptungen, KarlKraus habe kapituliert,
ferner, er habe sich in den Grosskampftagen
gegen Schober an die Rockschösse der marxistischen Verleumder gehan
gen, endlich, er liege
nun vor eben diesem Schober, den er zwei Jahre
hindurch als Arbeitermörder und
Bluthund geschildert habe, auf den
Knien und preise ihn als Retter des Vaterlandes, zu widerrufen,
widrigenfalls ich gegen Sie die
Zivilklage auf Widerruf gemäss
§ 1330 a.b.G.B. einbringen müsste.
Der Widerruf hätte zu
lauten:
„Wir widerrufen unsere am 8. und
11. September 1929 in den Ar
tikeln ‚Genossen unter sich‘ veröffentlichten Mitteilungen,
dass Karl Kraus
kapituliert hat, dass er sich in den Gross
kampftagen gegen Schober an die Rockschösse der marxistischen
Verleumder hing und dass er, der
zwei Jahre hindurch Schober
als Arbeitermörder und Bluthund
geschildert hat, nun vor eben
diesem Schober auf den Knien liege und ihn als
Retter des
Vaterlandes preise.“
Rekommandiert mit Rückschein.