25. November 1930.
Dr. S/Fa.
G.Z. 1 Cg 110/30


An das
Handelsgericht Wien.


Klagende Partei: Karl Kraus, Schriftsteller in
Wien III., Hintere Zollamtsstrasse Nr. 3,
durch:


Beklagte Partei : Th. Knaur Nachf. Verlag, Berlin W.50,Pragerstrasse Nr. 14,
durch:
Dr. Alfred Seiller,
Rechtsanwalt
Wien I., Esslinggasse 6.


wegen Veröffentlichung und Zahlung
eines Betrages von Mark 10.000.–
Streitwert S 16.970.–


2 fach
1 Rubrik
1 Beilage.


Antrag der klagenden Partei auf Vertagung der Verhandlung.


Der als einziger Zeuge zur Streitverhand
lung vom 1. Dezember 1930 geladene Herr Direktor HeinrichFischer hat meinem Anwalte ein Telegramm gesendet, dass
er am 1. Dezember bei einer Premiere in Berlin anwesend sein
muss und seine Vertretung durch seinen Mitdirektor aus wichti
gen Gründen nicht möglich ist. Er hat weiters mitgeteilt, dass
er an jedem Tag des Dezember ab 8. zur Verfügung steht.


Ich bitte daher, die Streitverhandlung
auf einen anderen Tag im Dezember nach dem 8. Dezember 1930
zu vertagen.


Karl Kraus.


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1 Cg 110/30/7


Beschluss.


Die für den 1. Dezember 1930 angeordnete Tagsatzung
zur mündlichen Streitverhandlung wird auf den
2. Februar 1936 vormittags ½ 10 Uhr Saal VIII
überlegt.


Handelsgericht Wien Abteilung 1 am 26. November 1930.


[Unterschrift]


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