25. November 1930.
Dr. S/Fa.
G.Z. 1 Cg 110/30
An das
Handelsgericht Wien.
Klagende Partei: Karl Kraus, Schriftsteller in
Wien III., Hintere Zollamtsstrasse Nr. 3,
durch:
Beklagte Partei : Th. Knaur Nachf. Verlag, Berlin W.50,Pragerstrasse Nr. 14,
durch:
Dr. Alfred Seiller,
Rechtsanwalt
Wien I., Esslinggasse 6.
wegen Veröffentlichung und
Zahlung
eines Betrages von
Mark 10.000.–
Streitwert S
16.970.–
2 fach
1 Rubrik
1 Beilage.
Antrag der
klagenden
Partei auf Vertagung der Verhandlung.
Der als einziger Zeuge zur
Streitverhand
lung
vom 1. Dezember 1930 geladene Herr Direktor HeinrichFischer hat meinem Anwalte ein Telegramm gesendet, dass
er am 1. Dezember bei einer Premiere in Berlin
anwesend sein
muss und seine
Vertretung durch seinen Mitdirektor aus wichti
gen Gründen nicht
möglich ist. Er hat weiters mitgeteilt, dass
er an jedem Tag des Dezember ab
8. zur Verfügung steht.
Ich bitte daher, die
Streitverhandlung
auf einen
anderen Tag im Dezember nach dem 8. Dezember 1930
zu vertagen.
1 Cg 110/30/7
Beschluss.
Die für den 1. Dezember 1930
angeordnete Tagsatzung
zur
mündlichen Streitverhandlung wird auf den
2. Februar 1936 vormittags ½ 10 Uhr Saal VIII
überlegt.
Handelsgericht
Wien Abteilung 1 am 26. November 1930.
[Unterschrift]